Im Regelfall gleicht kein Therapieablauf dem anderen, da eine Psychotherapie immer individuell auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt wird. Daher ist auch besonders in der Kindertherapie ein sehr flexibles Vorgehen gefragt, so dass in den Sitzungen nicht nur das reine Gespräch stattfinden muss. So kann gezeichnet oder gespielt werden, oder es werden andere kreative Materialen eingesetzt; manchmal wird mit Geschichten gearbeitet oder das Rollenspiel als Übungsmethode eingesetzt.
Bei der Behandlung von Jugendlichen mit einer Essstörung wird zu Beginn der Behandlung ein gemeinsamer Behandlungsvertrag geschlossen, der den Rahmen für eine ambulante Psychotherapie absteckt. Dieser Vertrag ist vor allem bei Jugendlichen mit einer Magersucht (Anorexia nervosa) sehr wichtig, da die körperliche Verfassung nicht lebensbedrohlich werden darf.
Die ersten fünf probatorischen Sitzungen sind unverbindlich und werden in der Regel von der Krankenversicherung oder der Beihilfe übernommen. Bei diesen Terminen wird gemeinsam geschaut, ob eine Therapie sinnvoll ist und ob eine Wellenlänge für ein längerfristiges Zusammenarbeiten vorhanden ist. Nach den fünf Sitzungen wird von mir ein Bericht an die Krankenkasse formuliert, um weitere Stunden genehmigen zu lassen. Es wird dabei unterschieden in:
- Kurzzeittherapie (25 Std. zzgl. bei Bedarf 6 Std. für Bezugspersonen)
- Langzeittherapie (60 Std. zzgl. bei Bedarf 16 Std. für Bezugspersonen)